Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. In diesen Bedingungen:
a) wird „C Tie (UK) Ltd“ als „das Unternehmen“ bezeichnet, und die Person, Firma, Gesellschaft oder sonstige Partei, mit der das Unternehmen einen Vertrag abschließt, wird als „der Kunde“ bezeichnet;
b) bezeichnet „Waren“ die Güter, Gegenstände und Materialien, die vom Unternehmen gemäß dem Vertrag (wie nachstehend definiert) zu liefern sind;
2. Der Kunde:
a) Jedes vom Unternehmen abgegebene Angebot oder jeder Kostenvoranschlag stellt lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot abzugeben, und keine Bestellung des Kunden, die auf der Grundlage eines Angebots oder Kostenvoranschlags oder anderweitig beim Unternehmen aufgegeben wird, ist für das Unternehmen bindend, es sei denn, sie wird vom Unternehmen angenommen;
b) Jeder Vertrag, gleich in welcher Form er zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossen wird (der Vertrag), enthält diese Bedingungen und unterliegt ihnen; die Annahme der Waren durch den Kunden gilt als schlüssiger Beweis dafür, dass der Kunde diese Bedingungen akzeptiert hat, sofern keine ausdrückliche oder sonstige stillschweigende Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden vorliegt;
c) Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden werden alle anderen Geschäftsbedingungen (mit Ausnahme derjenigen, die zugunsten eines Verkäufers stillschweigend gelten und nicht im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen) ausdrücklich ausgeschlossen, unabhängig davon, ob diese in einer Bestellung oder einem anderen vom Kunden an das Unternehmen übermittelten oder gesendeten Dokument bestätigt, mitgeliefert oder erwähnt werden. Ein Verweis im Vertrag auf die Bestellspezifikation des Kunden oder ein ähnliches Dokument gilt nicht als Hinweis darauf, dass in einer solchen Bestellung, Spezifikation oder einem solchen Dokument aufgeführte, mitgelieferte oder erwähnte Bedingungen wirksam sind.
Preise
1. Sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist:
a) Der Preis der Waren umfasst nicht die Kosten für Kisten oder andere Verpackungsmaterialien, die Eigentum des Unternehmens bleiben und auf Verlangen des Unternehmens auf Kosten des Kunden zurückzusenden sind. Derartige Kisten oder Verpackungsmaterialien sind vom Kunden so zu bezahlen, als seien sie Teil der im Vertrag enthaltenen Waren; werden sie jedoch vom Kunden zurückgesandt, wird eine Gutschrift unter Berücksichtigung der Abschreibung und der Mietkosten des Herstellers ausgestellt;
b) Der Preis für die Waren und Dienstleistungen versteht sich zuzüglich der Mehrwertsteuer sowie aller sonstigen Umsatz- oder Verbrauchssteuern, die vom Unternehmen gezahlt wurden oder zu zahlen sind und die zu dem zum jeweiligen Steuerzeitpunkt geltenden Satz in Rechnung gestellt werden;
c) Der Preis der Waren beinhaltet keine Transportkosten;
d) Die für die sofortige Lieferung ab Lager angegebenen Preise sind verbindlich, sofern diese Ware zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Kunden durch das Unternehmen noch nicht verkauft ist. Andernfalls basieren die angegebenen Preise auf den Kosten zum Zeitpunkt der Angebotserstellung, und das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle Preise jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu erhöhen; der vom Kunden zu zahlende Preis ist der zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren geltende Preis.
Lieferung und Gefahr
1. a) Die Lieferung der Waren erfolgt an den Kunden an dem im Vertrag angegebenen Ort oder an einem später zwischen den Parteien vereinbarten Ort, und die Gefahr für alle Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über; ist kein Lieferort angegeben oder vereinbart, erfolgt die Lieferung am Standort des Unternehmens unmittelbar vor der Verladung zum Versand an den Kunden. Ungeachtet dieser Lieferung gehen Eigentum und Eigentumsrecht an der Ware nicht auf den Kunden über, es sei denn, in Bedingung 5 ist etwas anderes vorgesehen. Sofern das Unternehmen nicht mit eigenen Transportmitteln liefert und sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, veranlasst das Unternehmen im Namen des Kunden und auf dessen Kosten den Transport der Ware, und der vom Unternehmen ausgewählte Frachtführer gilt als Beauftragter des Kunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen von § 32 des Sale of Goods Act 1979 die Übergabe an den Frachtführer unter solchen Umständen als Übergabe an den Kunden gilt;
b) soll die Lieferung in den Räumlichkeiten des Lagerhalters oder eines anderen Verwahrers des Unternehmens erfolgen, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erfolgt, wenn das Unternehmen dem Kunden einen Auftrag über die Freigabe oder Lieferung der Waren aushändigt oder die Vollmacht des Lagerhalters oder Verwahrers zur Freigabe oder Lieferung der Waren an den Kunden überträgt;
c) Das Unternehmen ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern und dem Kunden jede versandte Teillieferung in Rechnung zu stellen;
d) Tritt vor der Lieferung an den Kunden eine Beschädigung oder ein Verlust der Waren ein, verpflichtet sich das Unternehmen (vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen), die beschädigten oder verlorenen Waren zu ersetzen oder (nach eigenem Ermessen) kostenlos zu reparieren; in diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist für die beschädigten oder verlorenen Waren um den Zeitraum, den das Unternehmen für den Ersatz oder die Reparatur vernünftigerweise benötigt. Die vorstehende Verpflichtung des Unternehmens steht unter folgenden Voraussetzungen: i) Der Kunde muss dem Unternehmen und dem Spediteur (sofern dieser nicht das Unternehmen ist) innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Waren oder im Falle eines Totalverlusts innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferanzeige des Unternehmens oder des Spediteurs oder einer sonstigen Versandmitteilung eine schriftliche Mitteilung über einen solchen Schaden, Verlust oder eine Unterlieferung mit angemessenen Einzelheiten zukommen lassen; und ii) der Kunde auf Verlangen des Unternehmens und auf eigene Kosten alle beschädigten Waren innerhalb eines Monats nach Erhalt an das Werk des Unternehmens zurücksendet.
e) Werden die Waren nicht direkt vom Unternehmen hergestellt oder geliefert und stattdessen direkt vom Hersteller oder Lieferanten an den Kunden geliefert oder vom Kunden dort abgeholt, haftet das Unternehmen nicht für Schäden an oder den Verlust der Waren, gleich welcher Art und zu welchem Zeitpunkt diese auftreten:
f) Sofern in dieser Bedingung nicht ausdrücklich anders vorgesehen, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für oder im Zusammenhang mit Schäden an oder dem Verlust der Waren während des Transports zum vertraglich vereinbarten Lieferort.
2. a) Das Eigentumsrecht an den Waren verbleibt beim Unternehmen (ungeachtet der Übergabe des physischen Besitzes und des Übergangs der Gefahr auf den Kunden), bis
1) der Preis der in diesem Vertrag enthaltenen Waren; und
2) alle sonstigen Forderungen des Unternehmens gegenüber dem Kunden aus jeglichem anderen Grund vollständig beglichen oder erfüllt worden sind;
b) Bis das Eigentumsrecht an den Waren wie oben beschrieben auf den Kunden übergeht, gelten die folgenden Bestimmungen:-
1) Das Unternehmen ist berechtigt, die Waren jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wieder in Besitz zu nehmen und weiterzuverkaufen, falls einer der in Ziffer 12 dieser Bedingungen genannten Fälle eintritt oder falls ein vom Kunden an das Unternehmen im Rahmen dieses oder eines anderen derartigen Vertrags geschuldeter Betrag nicht zum Fälligkeitstermin beglichen wird. Zur Ausübung ihrer Rechte gemäß diesem Unterabsatz 1) sind das Unternehmen, seine Mitarbeiter oder Beauftragten zusammen mit allen Fahrzeugen und Anlagen, die das Unternehmen für erforderlich hält, jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden berechtigt, freien und ungehinderten Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden und/oder anderen Standorten zu erhalten, an denen sich die Waren befinden;
2) Der Kunde hat die Waren auf ordnungsgemäße Weise und ohne Kosten für das Unternehmen zu lagern und sicherzustellen, dass sie eindeutig als Eigentum des Unternehmens gekennzeichnet sind. Unbeschadet des Unterabsatzes 1) dieser Bedingung ist das Unternehmen berechtigt, die gelagerten Waren jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten und nach angemessener Ankündigung seiner Absicht gegenüber dem Kunden zu überprüfen;
3) Die dem Unternehmen durch diese Bedingung 5 eingeräumten Rechte und Rechtsbehelfe gelten zusätzlich zu und beeinträchtigen, beschränken oder schränken in keiner Weise andere Rechte oder Rechtsbehelfe des Unternehmens aus dem Vertrag ein;
3. a) Das Unternehmen wird sich in angemessener Weise bemühen, die im Vertrag angegebenen Termine für den Versand oder die Lieferung der Waren einzuhalten; sofern der Vertrag jedoch nichts anderes ausdrücklich vorsieht, stellen diese Termine lediglich erwartete Zeitangaben dar und sind nicht bindend. Sollte das Unternehmen trotz angemessener Bemühungen die Waren nicht bis zu diesem Termin oder diesen Terminen versenden oder liefern, stellt ein solches Versäumnis keinen Vertragsbruch dar, und der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag als dadurch gekündigt zu betrachten oder ihn oder einen damit verbundenen Vertrag ganz oder teilweise zu widerrufen, um Schadenersatz für dieses Versäumnis oder für daraus resultierende Folgeschäden oder Verluste zu verlangen;
b) Wenn das Unternehmen durch Umstände, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich (ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden) Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitskampfmaßnahmen, der Unmöglichkeit, Materialien oder Arbeitskräfte zu beschaffen, Strom- oder Maschinenausfällen, Feuer, Überschwemmungen, Unruhen oder Ursachen jeglicher Art und zu welchem Zeitpunkt auch immer, an der Erfüllung des Vertrags oder eines Teils davon gehindert wird, wird die weitere Erfüllung des Vertrags so lange ausgesetzt, wie das Unternehmen daran gehindert ist, mit der Maßgabe, dass der Kunde, falls die Erfüllung des Vertrags für mehr als zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate ausgesetzt ist, berechtigt ist, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen unverzüglich zu kündigen oder den noch ausstehenden Teil davon zu stornieren; in diesem Fall hat der Kunde alle vom Unternehmen bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Kündigung gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen sowie die verwendeten Materialien zum Vertragspreis zu bezahlen. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht für direkte oder Folgeschäden, die dem Kunden aufgrund der Unfähigkeit des Unternehmens entstehen, seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund solcher Umstände zu erfüllen;
c) Werden Waren in Teillieferungen geliefert, so gilt jede dieser Teillieferungen als im Rahmen eines separaten Vertrags verkauft, auf den diese Bedingungen (sinngemäß) Anwendung finden, und vorbehaltlich der Bestimmungen in Bedingung 8d) hat ein Verzugsfall in Bezug auf eine einzelne Teillieferung keinen Einfluss auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags hinsichtlich der übrigen Teillieferungen;
d) Sollen Waren vom Unternehmen gemäß periodischen Lieferplänen oder ähnlichen Mitteilungen über die Lieferanforderungen des Kunden geliefert werden, ist der Kunde nicht berechtigt, einen solchen Lieferplan oder eine solche Anforderung, die vom Kunden als verbindlich bezeichnet wurde, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens zu stornieren oder zu ändern, und das Unternehmen hat Anspruch auf Erstattung aller zusätzlichen Kosten und Aufwendungen, die ihm infolge einer solchen Stornierung oder Änderung entstehen;
e) Wenn eine beschleunigte Lieferung oder Fertigstellung vom Unternehmen vereinbart wurde und Überstunden oder sonstige zusätzliche Kosten erforderlich macht, hat der Kunde dem Unternehmen den Betrag dieser Überstundenvergütung oder der sonstigen Kosten zu erstatten. Wird eine Verschiebung der Lieferung oder Fertigstellung vom Unternehmen vereinbart, hat der Kunde, sofern vom Unternehmen verlangt, alle dadurch entstandenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich einer angemessenen Gebühr für die Lagerung und Versicherung der Waren sowie Zinsen auf den Vertragspreis) zu tragen; die Waren werden jedoch ab dem Zeitpunkt der Verschiebung auf Gefahr des Kunden verwahrt;
f) Wird die Vertragserfüllung auf Verlangen des Kunden ausgesetzt oder verzögert sich diese durch ein Verschulden des Kunden, einschließlich (unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden) fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Anweisungen oder der Weigerung, die Waren oder Dienstleistungen für einen Zeitraum von 7 Tagen abzuholen oder anzunehmen, ist das Unternehmen berechtigt, die Zahlung zum Vertragspreis für bereits erbrachte Dienstleistungen, gelieferte oder bestellte Waren sowie alle dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten, einschließlich Lagerung, Versicherung und Zinsen, zu verlangen, VORAUSGESETZT, dass, falls der Kunde die Waren oder einen Teil davon nicht innerhalb von 28 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Unternehmens, dass die Waren zur Abholung oder Lieferung bereitstehen, abholt oder annimmt, ist das Unternehmen (unbeschadet seiner sonstigen Rechtsbehelfe aus dem Vertrag wegen eines solchen Verstoßes) berechtigt, die Waren zu verkaufen oder nach eigenem Ermessen zu vernichten und den Verkaufserlös im Falle eines Verkaufs bzw. den Schrottwert im Falle einer Vernichtung zur Begleichung aller dem Unternehmen aus dem Vertrag zustehenden Beträge zu verwenden;
g) Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag oder Teile davon ohne vorherige Zustimmung des Kunden abzutreten, unterzuvergeben oder unterzuvermieten; der Kunde ist jedoch ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens nicht dazu berechtigt.
Rückgaberecht
a) Sollten Sie Ihre Meinung ändern und die (telefonisch, per E-Mail oder online) bestellten Waren nicht mehr benötigen, erstatten wir Ihnen gerne den Kaufpreis oder schreiben Ihnen eine Gutschrift gut, sofern:
(i) dies innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Lieferung geschieht.
(ii) Sie einen Kaufnachweis für die Waren vorlegen können (dies kann eine Verkaufsrechnung oder ein Lieferschein sein).
(iii) Die Waren befinden sich in neuwertigem Zustand und werden in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgesandt.
(iv) Das Produkt wurde weder benutzt noch installiert.
(v) Bei den bestellten Waren handelte es sich nicht um einen Nicht-Lagerartikel oder ein auf Bestellung gefertigtes Teil (in diesem Fall können wir keine Rücksendungen akzeptieren).
Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 GBP pro versandter Karton wird von der Gutschrift für die Waren abgezogen.
Die Rücksendung der Artikel erfolgt auf Kosten des Kunden.
Die Gutschrift für die Waren umfasst nicht die ursprünglichen Versandkosten.
Annahme
1. a) Unbeschadet der Rechte des Kunden gemäß Bedingung 10 gilt die Ware als vertragsgemäß angenommen und der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet, sofern nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Lieferung eine schriftliche Ablehnungsmitteilung bei der Firma eingeht. Mit Ausnahme der in Ziffer 10 genannten Fälle können vom Kunden angenommene Waren nachträglich nicht mehr zurückgegeben werden, und etwaige Ansprüche, die der Kunde andernfalls geltend machen könnte, gelten als verwirkt;
b) Wenn der Kunde nach Abgabe einer Ablehnungserklärung mit der Ware wie ein Eigentümer umgeht oder wenn ein Verhalten des Kunden im Widerspruch zu dieser Ablehnung oder zum Eigentumsrecht des Unternehmens an der Ware steht, gilt die Ware als vom Kunden angenommen und der Kunde ist zur Bezahlung verpflichtet.
Zahlung
1. a) Sofern der Kunde kein Kundenkonto bei der Gesellschaft unterhält, ist der Vertragspreis für die Waren bei der Bestellung des Kunden oder gegen eine Proforma-Rechnung zu zahlen;
b) Kunden, die ein Kundenkonto bei der Gesellschaft eröffnen möchten, müssen Bonitätsnachweise vorlegen, die, sofern nicht anders angegeben, aus einer Bankreferenz und zwei Handelsreferenzen bestehen;
c) Die vereinbarte Zahlungsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags; bei Nichtzahlung innerhalb der festgelegten Frist ist das Unternehmen berechtigt, die weitere Vertragserfüllung bis zur Zahlung auszusetzen; darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag oder jeden anderen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden ganz oder teilweise ohne Haftung zu kündigen, unbeschadet aller anderen dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel;
d) Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, Forderungen, die der Kunde gegenüber dem Unternehmen geltend macht oder die ihm vom Unternehmen geschuldet werden – sei es aufgrund des Vertrags oder aus welchem anderen Grund auch immer –, mit den dem Unternehmen gemäß dem Vertrag geschuldeten Beträgen aufzurechnen;
e) Das Unternehmen hat Anspruch auf Zinsen sowohl vor als auch nach Rechtskraft des Urteils auf jeden Teil des Vertragspreises, der nicht bis zum Fälligkeitstermin beglichen wurde, und zwar ab dem Datum der Fälligkeit bis zur tatsächlichen Zahlung in Höhe von 5 Prozent pro Jahr über dem jeweils während dieses Zeitraums geltenden Basiszinssatz der Bank of England.
f) Das Unternehmen ist berechtigt, die sofortige Zahlung ausstehender Rechnungen zu verlangen, unabhängig davon, ob diese gemäß den Vertragsbedingungen fällig sind oder nicht, wenn das Unternehmen von einer Änderung der Umstände Kenntnis erlangt, wie beispielsweise einer negativen Bonitätswarnung durch die Kreditauskunftei des Unternehmens, oder falls dem Unternehmen bekannt wird, dass ein anderes Unternehmen ein Gerichtsverfahren gegen den Kunden eingeleitet hat. Unter diesen Umständen werden die Zahlungsbedingungen widerrufen und die Zahlung ist sofort fällig.
Gewährleistung
1. a) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen.
Sichtbare Schäden, Fehlmengen, Falschlieferungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind vom Kunden dem Unternehmen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich zu melden.
Sollte sich nach angemessener Beurteilung durch das Unternehmen herausstellen, dass Waren oder Dienstleistungen oder Teile davon aufgrund von Material-, Verarbeitungs-, Konstruktions- oder Qualitätsmängeln fehlerhaft sind, muss der Kunde den Mangel dem Unternehmen schriftlich so bald wie möglich melden, nachdem er den Mangel bemerkt hat oder vernünftigerweise hätte bemerken müssen, und in jedem Fall spätestens 3 Monate nach dem Lieferdatum.
Auf Verlangen des Unternehmens hat der Kunde die Waren innerhalb einer vom Unternehmen festgelegten angemessenen Frist an das Unternehmen zurückzusenden. Das Unternehmen haftet nicht für Mängel, es sei denn, der Kunde hat die in dieser Klausel festgelegten Melde- und Rückgabepflichten erfüllt.
Sind die Anforderungen dieser Klausel erfüllt, wird das Unternehmen nach eigenem Ermessen:
1. dem Kunden kostenlos Ersatzware liefern; und/oder
2. dem Kunden den Vertragspreis für diese Waren und/oder Dienstleistungen erstatten; und/oder
3. vom Kunden verlangen, die Waren und/oder Dienstleistungen zu behalten, und dem Kunden eine angemessene Entschädigung für diese Mängel gewähren;
VORAUSGESETZT, DASS:
i) die Waren vom Kunden ordnungsgemäß und korrekt gelagert, gehandhabt, installiert und/oder verwendet wurden; und
ii) der Mangel nicht infolge von Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfallschäden, normaler Abnutzung, fehlerhafter Installation, Umbau, Modifikation, Zerschneiden, Umetikettierung, Umverpackung, ungeeigneten Lagerbedingungen, der Nichtbeachtung der Anweisungen oder Spezifikationen des Unternehmens oder einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines Dritten entstanden ist; und
iii) die Haftung des Unternehmens gemäß diesem Absatz a) vom Kunden als Ersatz und unter Ausschluss aller anderen Ansprüche auf direkten Schaden, die der Kunde in Bezug auf den betreffenden Mangel hat oder haben könnte, akzeptiert wird.
Stellt das Unternehmen nach einer Überprüfung fest, dass die Waren oder Dienstleistungen nicht mangelhaft sind oder dass der Mangel nicht in der Verantwortung des Unternehmens liegt, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, Ersatz, Rückerstattung, Preisnachlass oder sonstige Abhilfe zu leisten, und der Kunde haftet für alle dem Unternehmen entstandenen angemessenen Kosten für Abholung, Überprüfung, Lagerung, Bearbeitung oder Rücksendung.
b) Die Haftung des Unternehmens für Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen, die nicht unter Absatz a) oben fallen und sich auf unmittelbare Verletzungen, Verluste oder Schäden beziehen, sei es aus Vertrag oder aus unerlaubter Handlung, einschließlich Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens, seiner Bediensteten oder Beauftragten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Mangel an den Waren und/oder Dienstleistungen oder einer Handlung, Unterlassung, Nachlässigkeit oder Versäumnis, unabhängig davon, ob diese einen wesentlichen Vertragsbruch oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragsbedingung darstellen, des Unternehmens, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten bei der Vertragserfüllung, einschließlich, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, der Verletzung jeglicher Bedingungen oder Gewährleistungen, seien diese ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig gegeben, ist auf 100.000 £ begrenzt.
c) Das Unternehmen haftet nicht für Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen wegen wirtschaftlicher Verluste, Produktionsausfällen, entgangener Gewinne, entgangener Geschäftsmöglichkeiten, entgangener Kaufvorteile oder sonstiger indirekter oder Folgeschäden, Verluste oder Schäden, sei es aus Vertrag oder aus unerlaubter Handlung, einschließlich Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem der in Unterklausel b) dieser Klausel genannten Mängel, Handlungen, Unterlassungen, Nachlässigkeiten oder Versäumnissen ergeben.
d) Keine Bestimmung dieser Bedingungen:
1. beschränkt oder schließt die Haftung des Unternehmens für Tod oder Körperverletzung aus, die auf Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten zurückzuführen sind; oder
2. beschränkt oder schließt die jeweiligen Rechte und Rechtsbehelfe des Unternehmens und des Kunden gemäß dem Unfair Contract Terms Act 1977 aus; oder
3. die durch Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen und Gewährleistungen ausschließen und, sofern der Kunde als Verbraucher handelt, die durch die Abschnitte 13 bis einschließlich 15 des Sale of Goods Act 1979 sowie durch die Abschnitte 3 und 4 des Supply of Goods and Services Act 1982 implizierten Bedingungen ausschließen.
Gesundheit und Sicherheit
1. a) Der Kunde wird auf die Bestimmungen von Abschnitt 6 des Gesetzes über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz usw. von 1974 hingewiesen. Das Unternehmen wird alle ihm vorliegenden und angemessenen Informationen zu den gelieferten Waren und Materialien zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass diese bei ordnungsgemäßer Verwendung, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist, sicher und ohne Gesundheitsrisiko sind;
b) Der Kunde verpflichtet sich hiermit gemäß Abschnitt 6(9) des Gesetzes über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz usw. Maßnahmen zu ergreifen, die dem Kunden vom Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden, sowie alle sonstigen Schritte zu unternehmen, die ausreichen, um sicherzustellen, dass die Waren bei ordnungsgemäßer Verwendung, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist, jederzeit sicher und ohne Gesundheitsrisiko sind. Die Waren und Materialien gelten nicht als ordnungsgemäß verwendet, wenn sie ohne Beachtung der relevanten Informationen oder Hinweise zu ihrer Verwendung genutzt werden, die dem Kunden gemäß dieser Klausel mitgeteilt wurden;
c) Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht in Zivilverfahren, die der Kunde gegen das Unternehmen gemäß den im Rahmen des Gesetzes über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz usw. von 1974 erlassenen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften anstrengt, sofern ein solcher Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist;
d) Der Kunde hat das Unternehmen von jeglicher Haftung, Geldstrafe oder Bußgeld im Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen freizustellen und schadlos zu halten, die dem Unternehmen direkt oder indirekt gemäß dem „Health and Safety at Work etc. Act 1974“ oder den darunter erlassenen Vorschriften, Anordnungen oder Weisungen entstehen.
Insolvenz und Vertragsverletzung
1. Tritt eines der folgenden Ereignisse ein, droht es einzutreten oder ist es nach Ansicht des Unternehmens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten:-
a) Der Kunde begeht einen Vertragsbruch und versäumt es, diesen (sofern behebbar) innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung des Unternehmens zur Behebung des Vertragsbruchs zu beheben; oder
b) Es wird eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung in Waren oder Vermögenswerten des Kunden vorgenommen; oder
c) Der Kunde (oder, falls es sich bei dem Kunden um eine Personengesellschaft handelt, ein Gesellschafter derselben) bietet an, Vereinbarungen mit oder zugunsten seiner Gläubiger zu treffen, oder begeht eine Handlungen, die als Konkurs gelten; oder
d) dem Kunden (sofern es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt) ein Zwangsverwalter für sein gesamtes oder einen Teil seines Unternehmens, seines Vermögens oder seiner Vermögenswerte bestellt wird oder ein Beschluss gefasst oder ein analoges Verfahren zur Liquidation des Kunden eingeleitet wird (mit Ausnahme einer Umstrukturierung oder Fusion ohne Insolvenz, die zuvor schriftlich von der Gesellschaft genehmigt wurde), ist die Gesellschaft daraufhin berechtigt, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte aus diesem Vertrag, die weitere Erfüllung des Vertrags sowie aller anderen Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden unverzüglich auszusetzen, bis der Verstoß behoben ist, oder den Vertrag sowie alle anderen Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden oder deren noch nicht erfüllte Teile zu kündigen oder nach Wahl des Unternehmens Teillieferungen von Waren vorzunehmen. Ungeachtet einer solchen Kündigung hat der Kunde der Gesellschaft den Vertragspreis für alle bis einschließlich zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen, verwendeten Materialien und gelieferten Waren zu zahlen und die Gesellschaft darüber hinaus von allen daraus resultierenden Verlusten, Schäden oder Aufwendungen freizustellen, die der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags entstehen, einschließlich der Kosten für alle dafür verwendeten oder zur Verwendung bestimmten Materialien, Anlagen oder Werkzeuge sowie der Arbeitskosten und sonstigen Gemeinkosten einschließlich eines Prozentsatzes für den Gewinn.
Trennung
Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere dieser Bedingungen (oder ein Absatz, Unterabsatz oder ein Teil davon) aus irgendeinem Grund nach geltendem Recht für ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt werden oder werden, so gilt diese als aus dem Vertrag gestrichen, und die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt oder beeinträchtigt.
Verzichtserklärung
Die Rechte und Rechtsbehelfe des Unternehmens aus dem Vertrag werden weder durch die Gewährung von Nachsicht, Stundung oder Fristverlängerung durch das Unternehmen noch durch ein Versäumnis oder eine Verzögerung des Unternehmens bei der Geltendmachung oder Ausübung solcher Rechte oder Rechtsbehelfe eingeschränkt, aufgehoben oder erloschen.
Recht
Diese Bedingungen und jeder einzelne gemäß diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag unterliegen in jeder Hinsicht dem englischen Recht und sind entsprechend auszulegen; das Unternehmen und der Kunde unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.




