Bedingungen und Konditionen

1. In diesen Bedingungen:
a) C Tie (UK) Ltd wird als das Unternehmen bezeichnet und die Einzelperson, Firma, Gesellschaft oder andere Partei, mit der das Unternehmen Verträge abschließt, wird als solche bezeichnet.
b) Waren sind die Waren, Artikel und Materialien, die vom Unternehmen gemäß dem Vertrag zu liefern sind (wie im Folgenden definiert);

2. Der Kunde:
a) Jeder Kostenvoranschlag oder Kostenvoranschlag, der von der Firma gegeben wird, ist eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zu machen, und keine Bestellung des Kunden, die bei der Firma aufgrund eines Kostenvoranschlages oder Kostenvoranschlages oder anderweitig aufgegeben wird, ist für die Firma verbindlich, es sei denn, sie wird von der Firma angenommen;

b) Jeder wie auch immer zustande gekommene Vertrag zwischen der Firma und dem Kunden (der Vertrag) beinhaltet diese Bedingungen und unterliegt ihnen, und der Erhalt der Ware durch den Kunden gilt als schlüssiger Beweis dafür, dass der Kunde diese Bedingungen akzeptiert hat, wenn keine ausdrückliche oder stillschweigende Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden vorliegt;

c) Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden sind alle anderen Bedingungen (mit Ausnahme der stillschweigenden zugunsten eines Verkäufers, die nicht im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen) ausdrücklich ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie auf einer Bestellung oder einem anderen vom Kunden an die Firma gelieferten oder gesendeten Dokument vermerkt sind oder mit ihr geliefert werden oder auf sie Bezug genommen wird. Eine Bezugnahme im Vertrag auf die Bestellspezifikation oder ein ähnliches Dokument des Kunden bedeutet nicht, dass die Bedingungen, die in einer solchen Bestellung, Spezifikation oder einem solchen Dokument enthalten sind oder auf die darin Bezug genommen wird, Gültigkeit haben.

Preise

1. Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht:

a) Der Preis der Waren enthält nicht die Kosten für Kisten oder andere Verpackungsmaterialien, die im Eigentum der Gesellschaft verbleiben und auf Verlangen der Gesellschaft auf Kosten des Kunden zurückgegeben werden können. Solche Kisten oder Verpackungsmaterialien sind vom Kunden zu bezahlen, als ob sie Teil der im Vertrag enthaltenen Waren wären, aber wenn sie vom Kunden zurückgegeben werden, wird eine Gutschrift ausgestellt, vorbehaltlich der Abschreibungs- und Mietkosten des Herstellers;

b) Der Preis für die Waren und Dienstleistungen versteht sich ohne Mehrwertsteuer oder sonstige vom Unternehmen gezahlte oder zu zahlende Verkaufs- oder Verbrauchssteuern, die zu dem an der entsprechenden Steuerstelle geltenden Satz berechnet werden;

c) Der Preis der Waren beinhaltet nicht die Kosten für den Transport;

d) Preise, die für eine sofortige Lieferung ab Lager angegeben werden, sind verbindlich, vorausgesetzt, dass die Ware zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Kunden durch das Unternehmen noch unverkauft ist. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle Preise jederzeit und ohne Vorankündigung zu erhöhen, und der vom Kunden zu zahlende Preis ist der zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren geltende Preis.

Lieferung und Risiko

1. a) Die Lieferung der Waren erfolgt an den Kunden zu dem im Vertrag angegebenen oder später zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt, und das Risiko in Bezug auf alle Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über; ist kein Lieferort angegeben oder vereinbart, erfolgt die Lieferung im Werk des Unternehmens unmittelbar vor dem Verladen zum Versand an den Kunden. Ungeachtet einer solchen Lieferung gehen das Eigentum und der Besitz an den Waren nicht auf den Kunden über, außer wie in Bedingung 5 vorgesehen. Wenn die Firma nicht mit ihrem eigenen Transportmittel liefert und wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sorgt die Firma im Namen des Kunden und auf dessen Kosten für den Transport der Waren, und das von der Firma ausgewählte Transportunternehmen ist der Vertreter des Kunden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 32 des Sale of Goods Act 1979 die Übergabe an den Spediteur unter diesen Umständen als Lieferung an den Kunden gilt;

b) Wenn die Lieferung in den Räumlichkeiten des Lagerhalters oder eines anderen Verwahrers der Gesellschaft erfolgen soll, wird eine ausreichende Lieferung dadurch erreicht, dass die Gesellschaft dem Kunden einen Auftrag erteilt oder ihm die Vollmacht des Lagerhalters oder des Verwahrers für die Freigabe oder Lieferung der Waren übermittelt;

c) Das Unternehmen ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern und dem Kunden für jede versandte Teillieferung eine Rechnung auszustellen;

d) Bei Beschädigung oder Verlust der Waren vor der Lieferung an den Kunden verpflichtet sich das Unternehmen (vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen), die beschädigten oder verlorenen Waren zu ersetzen oder (nach eigenem Ermessen) kostenlos zu reparieren; in diesem Fall verlängert sich die Frist für die Lieferung der beschädigten oder verlorenen Waren um den Zeitraum, den das Unternehmen für den Ersatz oder die Reparatur angemessenerweise benötigt. Die vorstehende Verpflichtung des Unternehmens ist an folgende Bedingungen geknüpft: i) der Kunde informiert das Unternehmen und den Spediteur (falls es sich nicht um das Unternehmen handelt) schriftlich über die Beschädigung, den Verlust oder die Minderlieferung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware oder im Falle eines Totalverlustes innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Lieferscheins des Unternehmens oder des Spediteurs oder einer anderen Versandmitteilung; und ii) der Kunde sendet auf Verlangen des Unternehmens und auf Kosten des Kunden die beschädigten Waren innerhalb eines Monats nach Erhalt an das Werk des Unternehmens zurück.

e) Wenn die Waren nicht direkt von der Firma hergestellt oder geliefert werden, sondern direkt vom Hersteller oder Lieferanten an den Kunden geliefert oder vom Kunden abgeholt werden, haftet die Firma nicht für Schäden oder Verluste an den Waren, gleichgültig, wie oder wann diese auftreten:

f) Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in dieser Bedingung haftet die Firma in keiner Weise für oder im Zusammenhang mit Schäden oder Verlusten an den Waren auf dem Transport zum vertraglich vereinbarten Lieferort.

2. a) Das Eigentum an den Waren verbleibt bei der Firma (ungeachtet der Übergabe des Besitzes der Waren und des Übergangs der Gefahr auf den Kunden), bis
1) der Preis für die in diesem Vertrag enthaltenen Waren; und
2) alle anderen Gelder, die der Kunde dem Unternehmen aus anderen Gründen schuldet, vollständig bezahlt oder beglichen wurden;

b) Bis das Eigentum an den Waren wie oben beschrieben auf den Kunden übergeht, gelten die folgenden Bestimmungen

1) Das Unternehmen kann die Waren jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wieder in Besitz nehmen und weiterverkaufen, wenn eines der in Bedingung 12 genannten Ereignisse eintritt oder wenn eine Summe, die der Kunde dem Unternehmen aus diesem oder einem anderen Vertrag schuldet, nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt wird. Zur Ausübung ihrer Rechte gemäß diesem Absatz 1 sind die Firma, ihre Mitarbeiter oder Vertreter zusammen mit allen Fahrzeugen und Anlagen, die die Firma für notwendig erachtet, jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zum freien und uneingeschränkten Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden und/oder anderen Orten, an denen sich die Waren befinden, berechtigt;

2) Der Kunde hat die Waren ordnungsgemäß und ohne Kosten für das Unternehmen zu lagern und sicherzustellen, dass sie eindeutig als Eigentum des Unternehmens gekennzeichnet sind. Unbeschadet des Unterabsatzes 1 dieser Bedingung ist das Unternehmen berechtigt, die gelagerten Waren jederzeit während der normalen Geschäftszeiten zu prüfen, nachdem es den Kunden in angemessener Weise von seiner Absicht in Kenntnis gesetzt hat, dies zu tun;

3) Die Rechte und Rechtsmittel, die dem Unternehmen durch diese Bedingung 5 übertragen werden, gelten zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln des Unternehmens aus dem Vertrag und sollen diese in keiner Weise beeinträchtigen, beschränken oder einschränken;

3. a) Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, die im Vertrag genannten Termine für den Versand oder die Lieferung der Waren einzuhalten; sofern der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, stellen diese Termine jedoch nur eine Erwartungshaltung dar und sind nicht verbindlich. Wenn das Unternehmen nach angemessenen Bemühungen die Waren nicht bis zu diesem Termin oder diesen Terminen versendet oder liefert, stellt ein solches Versäumnis keinen Vertragsbruch dar, und der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag als abgelehnt zu betrachten oder ihn oder einen damit verbundenen Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, um eine Entschädigung für ein solches Versäumnis oder für daraus resultierende Verluste oder Schäden zu verlangen;

b) Wenn das Unternehmen an der Erfüllung des Vertrages oder eines Teils davon durch Umstände gehindert wird, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich (aber ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken) Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Unmöglichkeit der Beschaffung von Material oder Arbeitskräften, Strom- oder Maschinenausfall, Feuer, Überschwemmung, Aufruhr oder andere Ursachen jeglicher Art und wann immer sie eintreten, Die weitere Erfüllung des Vertrages wird so lange ausgesetzt, wie das Unternehmen daran gehindert wird, vorausgesetzt, dass der Kunde, wenn die Erfüllung des Vertrages für mehr als zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate ausgesetzt wird, berechtigt ist, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen unverzüglich zu kündigen oder jeden noch ausstehenden Teil davon zu stornieren, und dass der Kunde unter diesen Umständen für alle vom Unternehmen gelieferten Waren und Dienstleistungen und verwendeten Materialien bis zum tatsächlichen Datum der Kündigung zum Vertragstarif zahlen muss. Die Firma haftet dem Kunden gegenüber nicht für unmittelbare oder mittelbare Verluste oder Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass die Firma aufgrund solcher Umstände nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen;

c) Werden Waren in Teillieferungen geliefert, so gilt jede dieser Teillieferungen als separater Vertrag, auf den diese Bedingungen (mutatis mutandis) Anwendung finden, und vorbehaltlich der Bestimmungen in Bedingung 8d) beeinträchtigt eine Nichterfüllung in Bezug auf eine Teillieferung nicht die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages in Bezug auf andere Teillieferungen;

d) Wenn Waren vom Unternehmen in Übereinstimmung mit periodischen Lieferplänen oder ähnlichen Mitteilungen über die Lieferanforderungen des Kunden zu liefern sind, ist der Kunde nicht berechtigt, einen solchen Lieferplan oder eine solche Anforderung, die vom Kunden als feste Anforderung ausgedrückt wird, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens zu stornieren oder zu ändern, und das Unternehmen hat Anspruch auf die Erstattung aller zusätzlichen Kosten und Aufwendungen, die infolge einer solchen Stornierung oder Änderung entstanden sind oder entstehen;

e) Wenn die Firma einer beschleunigten Lieferung oder Fertigstellung zustimmt und dafür Überstunden oder andere zusätzliche Kosten erforderlich sind, muss der Kunde der Firma den Betrag für diese Überstunden oder andere Kosten erstatten. Wenn das Unternehmen einen Aufschub der Lieferung oder Fertigstellung vereinbart, hat der Kunde auf Verlangen des Unternehmens alle dadurch verursachten Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Kosten für die Lagerung und Versicherung der Waren und Zinsen auf den Vertragspreis) zu tragen, wobei die Waren ab dem Zeitpunkt des Aufschubs auf Risiko des Kunden gehalten werden;

f) Wird die Erfüllung des Vertrages auf Verlangen des Kunden ausgesetzt oder durch Verzug des Kunden verzögert, einschließlich (unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden) fehlender, unvollständiger oder falscher Anweisungen oder der Verweigerung der Abholung oder Annahme der Waren oder Dienstleistungen für einen Zeitraum von 7 Tagen, hat das Unternehmen Anspruch auf Zahlung zum Vertragstarif für bereits erbrachte Leistungen, Wenn der Kunde die Waren oder einen Teil davon nicht innerhalb von 28 Tagen nach der schriftlichen Benachrichtigung durch das Unternehmen, dass die Waren zur Abholung oder Lieferung bereitstehen, abholt oder annimmt, ist das Unternehmen berechtigt (unbeschadet seiner anderen Rechtsmittel aus dem Vertrag für einen solchen Verstoß), die Waren zu verkaufen oder nach eigenem Ermessen zu zerstören und den Verkaufserlös im Falle des Verkaufs und den Schrottwert im Falle der Zerstörung zur Zahlung aller dem Unternehmen aus dem Vertrag zustehenden Beträge zu verwenden;

g) Die Firma ist berechtigt, den Vertrag oder Teile davon ohne vorherige Zustimmung des Kunden abzutreten, unterzuvergeben oder unterzuvermieten, der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, dies ohne vorherige Zustimmung der Firma zu tun.

Rückgabebedingungen

a) Wenn Sie Ihre Meinung ändern und die bestellten Waren nicht mehr benötigen (per Telefon, E-Mail oder online), erstatten wir Ihnen gerne den Kaufpreis oder schreiben Ihnen den Betrag gut, sofern:

(i) Die Rückgabe erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Lieferung.

(ii) Sie haben einen Kaufnachweis für die Ware (z. B. eine Rechnung oder einen Lieferschein).

(iii) Die Ware befindet sich in neuwertigem Zustand und wird in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgeschickt.

(iv) Das Produkt wurde nicht benutzt oder installiert.

(v) Die bestellte Ware war kein Nicht-Lagerartikel oder werkseitig bestelltes Teil (in diesem Fall können wir keine Rücksendungen akzeptieren).

Eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 GBP pro eingesandtem Karton wird von einer eventuellen Gutschrift für die Ware abgezogen.

Die Rücksendung sollte auf eigene Kosten oder auf Kosten des Kunden erfolgen.

Alle Waren, die gutgeschrieben werden, enthalten nicht die ursprünglichen Versandkosten.

b) Rücksendungen aufgrund einer Qualitätsbeanstandung

Wenn ein Kauf aufgrund von Qualitätsmängeln reklamiert wird, muss der Kunde dies innerhalb von 3 Monaten nach dem Lieferdatum melden. Wenn die Reklamation innerhalb dieses Zeitrahmens erfolgt, werden die Waren auf Kosten des Unternehmens zur Überprüfung abgeholt.

Erweist sich die Ware als mangelhaft, erfolgt eine Gutschrift, Rückerstattung oder ein Umtausch in voller Höhe für die mangelhafte Ware.

Wenn das Unternehmen bei der Überprüfung feststellt, dass die Waren nicht fehlerhaft sind, wird keine Gutschrift erteilt und der Kunde haftet für alle dem Unternehmen entstandenen Abholkosten.

Annahme

1. a) Unbeschadet der Rechte des Kunden gemäß Bedingung 10 wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren als vertragsgemäß akzeptiert hat und verpflichtet ist, sie zu bezahlen, es sei denn, die Firma erhält innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung eine schriftliche Mitteilung über die Ablehnung der Waren. Außer unter den in Bedingung 10 genannten Umständen können vom Kunden angenommene Waren nicht zurückgegeben werden, und jeder Anspruch, den der Kunde andernfalls haben könnte, gilt als abgelehnt;
b) Wenn der Kunde nach der Mitteilung über die Ablehnung mit den Waren als deren Eigentümer umgeht oder wenn irgendein Verhalten des Kunden mit einer solchen Ablehnung oder mit dem Eigentum der Firma an den Waren unvereinbar ist, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren angenommen hat und verpflichtet ist, für sie zu zahlen.

Zahlung

1. a) Sofern der Kunde kein Kreditkonto bei der Firma hat, ist der Vertragspreis für die Waren mit der Bestellung des Kunden oder gegen eine Proforma-Rechnung zu zahlen;
b) Kunden, die ein Kreditkonto bei der Firma eröffnen wollen, müssen Kreditreferenzen vorlegen, die, sofern nicht anders angegeben, aus einer Bankreferenz und zwei Handelsreferenzen bestehen;
c) Die für die Zahlung festgesetzte Frist ist von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag, und die Nichtzahlung innerhalb der festgesetzten Frist berechtigt das Unternehmen, die weitere Erfüllung des Vertrages bis zur Zahlung auszusetzen, und darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt, ohne Haftung den Vertrag oder jeden anderen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden ganz oder teilweise zu kündigen, unbeschadet aller anderen dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel;
d) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, mit Geldern, die dem Unternehmen aufgrund des Vertrages zustehen, gegen Beträge aufzurechnen, die der Kunde aufgrund des Vertrages oder aus einem anderen Grund vom Unternehmen fordert oder ihm schuldet;
e) Das Unternehmen hat Anspruch auf Zinsen sowohl nach als auch vor dem Urteil für jeden Teil des Vertragspreises, der bis zum Fälligkeitsdatum nicht gezahlt wurde, und zwar ab dem Datum bis zur tatsächlichen Zahlung zu einem Zinssatz von 5 Prozent pro Jahr über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Bank of England.
f) Das Unternehmen ist berechtigt, die sofortige Zahlung ausstehender Rechnungen zu verlangen, unabhängig davon, ob sie gemäß den Vertragsbedingungen fällig sind oder nicht, wenn dem Unternehmen eine Änderung der Umstände bekannt wird, wie z. B. eine negative Kreditwarnung durch die Kreditauskunftei des Unternehmens, oder wenn das Unternehmen von einem Gerichtsverfahren erfährt, das von einem anderen Unternehmen gegen den Kunden eingeleitet wurde. Unter diesen Umständen werden die Kreditbedingungen widerrufen und die Zahlung wird sofort fällig.

Gewährleistung

1. a) Wenn Waren oder Dienstleistungen (oder Teile davon) zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens aufgrund von Material-, Verarbeitungs- oder Konstruktionsfehlern fehlerhaft sind und der Kunde dem Unternehmen den Fehler innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung schriftlich meldet und die Waren innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum des ursprünglichen Versands oder der Lieferung an das Unternehmen zurücksendet (mit Ausnahme von normalem Verschleiß), wird das Unternehmen nach eigenem Ermessen
1) dem Kunden kostenlos Ersatzwaren zu liefern und/oder weitere Dienstleistungen zu erbringen; und/oder
2) dem Kunden den Vertragspreis für diese Waren und/oder Dienstleistungen zu erstatten; und/oder
3) vom Kunden verlangen, dass er die Waren und/oder Dienstleistungen zurückbehält und dem Kunden eine angemessene Entschädigung für solche Mängel gewährt
VORAUSGESETZT, dass:
i) die Waren vom Kunden ordnungsgemäß und korrekt gelagert und/oder verwendet wurden; und
ii) die Haftung der Firma gemäß diesem Absatz a) vom Kunden als Ersatz für und unter Ausschluss von allen anderen Ansprüchen für direkte Verluste, die der Kunde hat oder haben könnte, akzeptiert wird;
b) Die Haftung der Firma für alle Ansprüche, die nicht unter Absatz a) fallen, für unmittelbare Verletzungen, Verluste oder Schäden, die vom Kunden gegenüber der Firma geltend gemacht werden, sei es aus Vertrag oder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit seitens der Firma, ihrer Bediensteten oder Vertreter), die sich aus oder in Verbindung mit einem Mangel an den Waren und/oder Dienstleistungen oder einer Handlung, Unterlassung, Die Haftung des Unternehmens, seiner Bediensteten oder Beauftragten bei der Erfüllung des Vertrages (einschließlich, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, der Verletzung von Bedingungen oder Garantien, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig festgelegt sind) ist auf 100.000 £ begrenzt;
c) Die Firma haftet nicht für Ansprüche aus wirtschaftlichen Verlusten, Produktionsverlusten, Gewinneinbußen, entgangenen Gelegenheiten, entgangenen Geschäften oder anderen indirekten oder Folgeschäden, die der Kunde gegen die Firma geltend macht, gleichgültig, ob aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit seitens der Firma, ihrer Bediensteten oder Vertreter), die aus oder in Verbindung mit einem solchen Mangel, einer solchen Handlung, Unterlassung, Nachlässigkeit oder Nichterfüllung gemäß Unterabsatz b) dieser Klausel entstehen;
d) Nichts in diesen Bedingungen soll: -
1) die Haftung des Unternehmens in Bezug auf Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Angestellten oder Vertreter einschränken oder ausschließen; oder
2) die jeweiligen Rechte und Rechtsmittel des Unternehmens und des Kunden gemäß dem Unfair Contract Terms Act 1977 einschränken oder ausschließen; oder
3) die Bedingungen und Garantien ausschließen, die sich aus Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 ergeben, und, wenn der Kunde als Verbraucher handelt, die Bedingungen, die sich aus den Abschnitten 13 und 15 einschließlich des genannten Gesetzes sowie aus den Abschnitten 3 und 4 des Supply of Goods and Services Act 1982 ergeben.

Gesundheit und Sicherheit

1. a) Der Kunde wird auf die Bestimmungen von Abschnitt 6 des Health and Safety at Work etc. Act 1974 hingewiesen. Das Unternehmen stellt die ihm zur Verfügung stehenden Informationen über die gelieferten Waren und Materialien zur Verfügung, um zu gewährleisten, dass diese bei ordnungsgemäßer Verwendung sicher und ohne Gesundheitsrisiko sind, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist;
b) Der Kunde verpflichtet sich hiermit gemäß Abschnitt 6(9) des Health and Safety at Work etc. Act 1974, die Maßnahmen zu ergreifen, die dem Kunden vom Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden, und weitere Schritte zu unternehmen, die ausreichen, um sicherzustellen, dass die Waren bei ordnungsgemäßer Verwendung jederzeit sicher und ohne Gesundheitsgefährdung sind, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist. Die Waren und Materialien gelten nicht als ordnungsgemäß verwendet, wenn sie ohne Rücksicht auf einschlägige Informationen oder Ratschläge in Bezug auf ihre Verwendung verwendet werden, die dem Kunden gemäß dieser Klausel mitgeteilt worden sind;
c) Die Firma haftet dem Kunden gegenüber nicht in zivilrechtlichen Verfahren, die der Kunde gegen die Firma aufgrund von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften gemäß dem Health and Safety at Work etc. 1974 einleitet, sofern ein solcher Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist;
d) der Kunde entschädigt das Unternehmen und hält es schadlos in Bezug auf jegliche Haftung, Geldstrafe oder Bußgeld in Bezug auf oder in Verbindung mit den Waren oder Dienstleistungen, die dem Unternehmen direkt oder indirekt gemäß dem Health and Safety at Work etc. Act 1974 oder darunter erlassenen Verordnungen, Anordnungen oder Anweisungen.

Zahlungsunfähigkeit und Vertragsbruch

1. Wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt, droht oder nach Ansicht des Unternehmens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird
a) Der Kunde begeht einen Vertragsbruch und unterlässt es, diesen Vertragsbruch (sofern er behebbar ist) innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung des Unternehmens zu beheben; oder
b) eine Pfändung oder Vollstreckung in die Waren oder das Eigentum des Kunden erfolgt; oder
c) der Kunde (oder, wenn es sich bei dem Kunden um eine Personengesellschaft handelt, ein Partner davon) bietet an, Vereinbarungen mit oder zugunsten seiner Gläubiger zu treffen, oder begeht eine Konkurshandlung; oder
d) der Kunde (wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt) einen Konkursverwalter für das gesamte oder einen Teil des Eigentums oder der Vermögenswerte seines Unternehmens ernennt oder eine Verfügung oder einen Beschluss fasst oder ein entsprechendes Verfahren zur Auflösung des Kunden einleitet (mit Ausnahme von Umstrukturierungen oder Fusionen ohne Insolvenz und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens), ist das Unternehmen unbeschadet seiner sonstigen Rechte aus diesem Vertrag berechtigt, unverzüglich die weitere Erfüllung des Vertrages und jedes anderen Vertrages oder jedes anderen Vertrages zwischen der Firma und dem Kunden auszusetzen, bis die Nichterfüllung behoben ist, oder den Vertrag oder jeden anderen Vertrag zwischen der Firma und dem Kunden oder jeden nicht erfüllten Teil davon zu bestimmen oder nach Wahl der Firma Teillieferungen von Waren vorzunehmen. Ungeachtet einer solchen Kündigung zahlt der Kunde der Firma den vertraglich vereinbarten Preis für alle geleisteten Arbeiten, das verwendete Material und die gelieferten Waren bis einschließlich des Kündigungsdatums und entschädigt die Firma darüber hinaus für alle Verluste, Schäden oder Kosten, die der Firma im Zusammenhang mit der Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages entstehen, einschließlich der Kosten für Material, Anlagen oder Werkzeuge, die dafür verwendet werden oder verwendet werden sollen, sowie der Arbeitskosten und anderer Gemeinkosten, einschließlich eines Prozentsatzes für den Gewinn.

Abfindung

Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere dieser Bedingungen (oder ein Absatz, Unterabsatz oder ein Teil davon) aus irgendeinem Grund nach geltendem Recht nichtig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein oder werden, so gelten diese als nichtig und die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt.

Verzicht

Die Rechte und Rechtsbehelfe des Unternehmens aus dem Vertrag werden weder durch die Gewährung einer Nachsicht, eines Aufschubs oder einer Fristverlängerung durch das Unternehmen noch durch ein Versäumnis oder eine Verzögerung des Unternehmens bei der Geltendmachung oder Ausübung dieser Rechte oder Rechtsbehelfe geschmälert oder erloschen.

Recht

Diese Bedingungen und jeder einzelne Vertrag, der gemäß diesen Bedingungen geschlossen wird, unterliegen in jeder Hinsicht den Gesetzen Englands, und das Unternehmen und der Kunde unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.